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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport

Rückwirkend zum 01.12.2014 sind die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) geplanten Änderungen zum Sicherheitsförderungserlass in Kraft getreten. Den Erlass sowie viele weitere Informationen rund um das Thema Sicherheitsförderung im Schulsport finden Sie auf der Homepage „Schulsport NRW“. 

Was ändert sich im neuen Erlass hinsichtlich der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte?

Die wichtigste Änderung betrifft die Auffrischung der Rettungsfähigkeit. Diese muss spätestens nach 4 Jahren nachgewiesen werden. Für Lehrkräfte, die mit der Inkraftsetzung des Erlasses aktuell nicht mehr rettungsfähig sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.01.2016. Die Verantwortung für die Einhaltung dieses Auffrischungszeitraums trägt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

Für die Abnahme der Rettungsfähigkeit sind die schwimmsporttreibenden Verbände (DLRG Westfalen, DLRG Nordrhein, DRK Wasserwacht und Schwimmverband NRW) zuständig. Die Teilnahmegebühr ist auf 60,- pro Teilnehmer/in festgesetzt, enthält alle Nebenkosten wie z.B. die Gebühren für die Schwimmbadnutzung und sollte ggf. aus dem Fortbildungsetat der Schulen beglichen werden.

Auflistung nützlicher Links

Weitere Informationen zum Thema Rettungsfähigkeit finden Sie auf folgenden Seiten: Häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier

Downloads

Folgende Unterlagen stehen hier zum Download bereit:

Rahmenkonzeption Rettungsfähigkeit

Curriculum für Lehrkräfte

Merkblatt für Teilnehmer

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